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TÜV Rheinland: Nicht nur Drogen machen süchtig

TÜV Rheinland Presse | 06.04.2022

„Stoffungebundene“ Süchte nehmen zu / Anzeichen erkennen – Schulung für Führungskräfte und Mitarbeitende / „Betriebsvereinbarung Sucht“ zu Unterstützung, Regeln, Konsequenzen

Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen waren in Deutschland im Jahr 2018 rund 1,6 Millionen Frauen und Männer alkoholsüchtig, 1,5 bis 1,9 Millionen Menschen waren medikamentenabhängig. „Eine immer größere Rolle spielen so genannte stoffungebundene Süchte wie Glücksspiel, exzessives Kaufverhalten, Vielarbeit oder auch manisches Sporttreiben. Wie die klassischen Süchte können sie die Arbeits- und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten negativ beeinflussen und auch zur Finanzierungskriminalität führen. Suchtprävention und konsequentes Handeln im Akutfall zahlen sich daher für Arbeitgeber aus“, betont Stefan Poppelreuter, Psychologe bei TÜV Rheinland.

Anzeichen erkennen und ansprechen

Süchte und Abhängigkeiten zu erkennen, ist meist nicht einfach, denn selten sind die Anzeichen so offensichtlich, wie wenn jemand nach Alkohol riecht. Oft deuten kleine Veränderungen auf eine Sucht hin. Ehemals offene Mitarbeitende zeigen sich verschlossen, introvertierte sind plötzlich aufgeschlossen und kommunikativ. Auch die äußere Erscheinung kann Hinweise geben, wenn Ringe unter den Augen von durchgespielten Nächten zeugen oder gepflegte Beschäftigte ihr Äußeres vernachlässigen. „Verhaltensänderungen und äußere Anzeichen können auf eine Sucht hindeuten, müssen es aber nicht. Entsprechend unsicher sind Führungskräfte, aber auch Teammitglieder oft, ob und wie sie diese Menschen ansprechen sollen. Hier bieten wir mit Workshops und Coachings passgenaue Hilfestellungen. Wichtig ist uns dabei, die Maßnahmen zu ermitteln, die zur aktuellen Situation im Unternehmen passen“, erläutert Evelin Röllig, Psychologin bei TÜV Rheinland.

Sucht als Risikofaktor für die Arbeitssicherheit

Aus unternehmerischer Sicht sprechen verschiedene Gründe dafür, betroffene Mitarbeitende anzusprechen: Oftmals steigt durch die Sucht das Unfallrisiko am Arbeitsplatz, sei es aus Übermüdung oder durch die Wirkung von Drogen oder Medikamenten. Können Betroffene ihre Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang ausführen, müssen Kolleginnen und Kollegen einspringen und dies ausgleichen. Beiden Gruppen gegenüber zeigen Arbeitgeber ihre Fürsorge, wenn sie das Thema Sucht in die Gesundheitsförderung im Unternehmen aufnehmen. „In der Corona-Pandemie haben für viele Beschäftigte die Belastungen zugenommen und die eingeschränkten Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung können auch Süchte fördern. Wir stellen fest, dass Suchtprävention und Beratung für Unternehmen immer stärker zum Thema wird. Prävention spricht alle Beschäftigten von den Führungskräften bis zu den Auszubildenden an – jede Gruppe mit ihren eigenen Themen. Gerade bei den Jüngeren sind die stoffungebundenen Süchte verbreitet. Es lohnt sich, mit ihnen darauf zu schauen: Was macht diese Sucht mit mir, meinem Umfeld und meiner Zukunft? Genau hier setzen wir mit unseren Maßnahmen an“, so Röllig.

„Betriebsvereinbarung Sucht“ – klare Regeln geben Sicherheit

Passiert doch nichts – mit dieser Haltung sehen viele Süchtige ihre Abhängigkeit und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Eine von der Chefetage bis zu den Aushilfskräften bekannte „Betriebsvereinbarung Sucht“ zeigt allen, welche Unterstützungsangebote wie Aktionstage, Coachings, Workshops oder betriebspsychologische Sprechstunden es gibt. Sie formuliert aber auch klare Regeln und Konsequenzen. „Konsequenzen sind bei Suchtkranken wichtig. Oft hilft nur konstruktiver Druck, damit die Betroffenen etwas verändern und aktiv werden, um aus der Sucht herauszufinden. Suchtprävention und eine aktive Unterstützung der Betroffenen zahlen sich für Arbeitgeber mehrfach aus: Sie erhalten die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und fördern zugleich das Image als modernes und verantwortungsbewusstes Unternehmen“, weiß Poppelreuter.

Umfassende Informationen zur Arbeitssicherheit finden sich unter www.tuv.com/abo-psychologie bei TÜV Rheinland.

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