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TÜV Rheinland: Benannte Stelle für unbemannte Flugsysteme

TÜV Rheinland Presse | 10.03.2022

TÜV Rheinland LGA Products GmbH erhält Benennung vom Luftfahrtbundesamt / EU-Baumusterprüfung und Zertifizierung von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) nach der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/945 / Industrielle und private Anwendungen im Fokus / Infos unter www.tuv.com/germany/de/prüfung-von-uas

Unmanned Aircraft Systems (UAS), umgangssprachlich Drohnen genannt, decken ein enormes Einsatzspektrum ab: Angefangen bei der Landvermessung und Kartierung über Film- und Fotoaufnahmen oder Inspektionen von Bauten bis hin zu Dienstleistungen im zivilen Transport- und Logistiksektor. Dementsprechend steigt die Nachfrage nach UAS stetig an, insbesondere für Anwendungen in der Industrie. „Der boomende Markt für Drohnen bietet UAS-Herstellern zahlreiche Chancen zur Erweiterung ihrer Geschäftsmodelle und vielfältige internationale Wachstumsmöglichkeiten. Wir begleiten unsere Kunden auf Wunsch von der Produktentwicklung bis zum Markteintritt“, erklärt Corinna Reget, verantwortliche Produktmanagerin im Geschäftsfeld Electrical Deutschland bei TÜV Rheinland.

Prüfung von UAS nach der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/945

UAS unterliegen jedoch zahlreichen gesetzlichen Anforderungen, welche die Sicherheit der Produkte gewährleisten sollen. Als maßgebliche Richtlinie für die Hersteller von Drohnen trat im Juli 2019 die EU-Verordnung 2019/945 in Kraft, die 2020 durch die Verordnung 2020/1058 ergänzt wurde. „Die Richtlinien regeln genau, welche technischen Produktanforderungen diese Systeme für den sicheren Flug erfüllen müssen, um eine Zulassung in Europa zu erhalten“, so Reget. „Mit der neuen EU-Baumusterprüfung durch TÜV Rheinland dokumentieren Hersteller die Konformität ihrer Produkte.“

Für Hersteller von UAS bringt die EU-Drohnenverordnung jedoch besondere Herausforderungen mit sich. Aktuell gibt es innerhalb der EU noch keine harmonisierten Normen beziehungsweise Standards, die die Produktsicherheit von UAS adressieren. Dennoch müssen Hersteller die CE-Kennzeichnung und die neue Kennzeichnung der Klassenidentifizierung bis Ende 2022 vornehmen, um Einschränkungen beim Inverkehrbringen zu vermeiden. TÜV Rheinland ist dafür jetzt für alle sieben Drohnenklassen von C0 bis C6 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAKKs) akkreditiert und damit für die Durchführung der technischen Prüfungen befähigt sowie auch vom Luftfahrtbundesamt für die Bewertung und Ausstellung der EU-Baumusterprüfungen benannt.

„Darauf haben viele Hersteller gewartet. Denn mit zertifizierten Drohnen vereinfacht sich zukünftig an vielen Stellen der Flugbetrieb. Für Hersteller und Handel sind wir kompetenter Ansprechpartner in allen regulatorischen und normativen Fragestellungen zu UAS und entwickeln schon heute maßgeschneiderte Prüfprogramme für Drohnen im Endverbraucher- und Profisegment“, ergänzt Reget. Als erste Benannte Stelle in Deutschland für die Zertifizierung von UAS nach der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/945 ist TÜV Rheinland der passende Partner für Hersteller und Start-Ups, die Drohnen sowie UAS für industrielle und private Anwendungen entwickeln und vermarkten. Reget weiter: „Unsere Expertinnen und Experten sind auch in den relevanten Normenausschüssen aktiv und damit direkt in die weitere Entwicklung der entsprechenden Anforderungen und Prüfverfahren involviert.“

Weitere Informationen unter www.tuv.com/germany/de/prüfung-von-uas bei TÜV Rheinland.

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